Unser Dachverband ULA - Deutscher Führungskräfteverband wirbt für zusätzliche Onlinewahlverfahren bei Sprecherausschuss- und Betriebsratswahlen 2026. Bildquelle: Gabi Eder / pixelio.de

Anhörung zur Betriebsrätevergütung - ULA wirbt für zusätzliche Onlinewahlverfahren bei Sprecherausschuss- und Betriebsratswahlen 2026

Am Montag, den 22.04.2024, fand durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zum Entwurf der Zweiten Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksache 20/9469) statt.

Michael Schweizer, Hauptgeschäftsführer unseres Dachverbands ULA – Deutscher Führungskräfteverband, war neben den Vertreterinnen und Vertretern von BDA, DGB und IG Metall sowie weiteren Arbeitsrechtsexperten von der FDP-Bundestagsfraktion als Sachverständiger zur Anhörung geladen worden. Die Aufmerksamkeit der Anhörung wurde genutzt, weitergehende Fragen der betrieblichen Mitbestimmung zu thematisieren. Michael Schweizer mahnte in diesem Zusammenhang an, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und jetzt u. a. die Weichen für die Einführung zusätzlicher Onlinewahlverfahren bei den Sprecherausschuss- und Betriebsratswahlen 2026 zu stellen.

Hintergrund

Die Neuregelung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot zurück, das in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Grundsätze zur Betriebsratsvergütung geführt hat.

Betrachtet man den Grundsatz, wonach Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen, zeigen unsere Erfahrungen und die unseres Partnerverbands VAA – Führungskräfte Chemie in der Praxis die klare Tendenz, dass es zu fehlenden Anpassungen der Vergütung von Betriebsräten durch die Arbeitgeber wegen der ungenauen Rechtslage kommt.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf den Vorschlägen der Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ und wird von den Sozialpartnern im breiten Konsens befürwortet.

Position der ULA

Die ULA sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf einen geeigneten Beitrag, die Mitbestimmung und das Ehrenamt zu stützen. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen Klarstellungen dar, die sich auf das Wesentliche beschränken und dabei auch das Ehrenamtsprinzip aufrechterhalten.

Weiterer Optimierungsbedarf wird in folgenden Punkten gesehen:

  1. einer verbindlichen und nachvollziehbaren Festlegung von Vergleichsgruppen und beruflicher Entwicklung bei freigestellten Betriebsräten,
  2. mehr Transparenz bei der Entlastung nicht freigestellter Betriebsräte von deren Arbeitsaufgaben für die Betriebsratstätigkeit und
  3. einer Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zur Festlegung der Vergleichsgruppen nicht freiwillig, sondern mittels einer Einigungsstelle erzwingbar zu machen.

Der vorliegende Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung, wird aber nicht ausreichen, um das deutsche Erfolgsmodell Mitbestimmung zu stärken und zukunftsfest zu machen. ULA und VAA werben angesichts der wichtigen Aufgaben von Sprecherausschüssen und Betriebsräten im Rahmen der Mitbestimmung dafür, diese Wahlämter wieder attraktiver auszugestalten.
https://www.ula.de/ula-stellungnahme-zur-aenderung-des-betriebsverfassungsgesetzes/

Ausblick

Aufgrund des breiten Konsens ist davon auszugehen, dass das Gesetz zeitnah und unverändert verabschiedet wird. Inwiefern eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pilotprojekte zur Onlinewahl noch in dieser Legislatur gelingt, bleibt abzuwarten. Aktuell treiben lediglich FDP und Union das Vorhaben.

Weiterführende Informationen

  1. Die mündliche Stellungnahme der ULA kann ab 59:25 min des eingebetteten Videos nachgesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-pa-arbeit-betriebsrat-996226
  2. Drucksache 20/9469: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf
  3. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/resource/blob/999252/ee14d1fb7ff47bad91ce5769be594f88/Material-Betriebsraete.pdf
  4. Liste der Sachverständigen: https://www.bundestag.de/resource/blob/998014/f342b402040c5a3b5f2fd7fb2dafc9ef/SV-Liste-Betriebsraete.pdf