Arbeitsrecht in Zeiten von Corona – erstes VFF-Webinar war erfolgreich
Premiere beim VFF! Mitte Mai 2020 fand das erste virtuelle Seminar des Verbandes statt – in Zeiten von Corona und vor dem Hintergrund des Verbots von Präsenzveranstaltungen momentan das einzig mögliche Veranstaltungsformat. Beim Webinar Arbeitsrecht in Zeiten von Corona ging es um topaktuelle Themen wie Kurzarbeit, virtuelle Sitzungen von Betriebsrat und Sprecherausschuss, Arbeitsschutz unter Coronabedingungen und um Fragen der Kinderbetreuung bei Schließung von Kindertagesstätten und Schulen. Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, führte durch das gut einstündige Seminar, das bei den VFF-Mitgliedern auf großes Interesse stieß.
Wussten Sie beispielsweise, dass Kurzarbeit nicht zwingend für den ganzen Betrieb, sondern auch nur für einzelne Arbeitnehmer beantragt werden kann? Oder dass Arbeitnehmer, deren Entgelt nach Kürzung oberhalb der Bemessungsgrenze von 6.900 Euro brutto monatlich liegt, kein Kurzarbeitergeld erhalten? Dass davon auszugehen ist, dass ein Arbeitgeber derzeit maximal 10 Tage Betriebsurlaub anordnen kann? Des Weiteren erfuhren die Teilnehmenden unter anderem, dass eine Task-Force zur Umsetzung von Pandemie-Maßnahmen benannt werden muss. Außerdem, dass es sich bei einer Quarantäne-Maßnahme um ein behördliches Verbot handelt, der Arbeitnehmer aber nicht arbeitsunfähig ist. Oder dass seit dem Ministererlass vom 20.03.2020 und den nachfolgenden Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Sprecherausschussgesetzes auch virtuelle Beschlussfassungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Es ergab sich eine rege Frage-Antwort-Runde – das Feedback der Teilnehmenden war sehr positiv.