Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 ausgelaufen
Die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung, die mit Wirkung zum 20. März 2022 in Kraft trat, wird nicht verlängert. Damit entfiel auch ab 26. Mai 2022 die Verpflichtung zu „Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz“. Sah die neue Arbeitsschutzverordnung zwar das Ende der Homeofficepflicht, dennoch aber weiterhin besondere Corona-Vorschriften wie Lüften, Maskenpflicht oder Abstandsregeln vor, endeten diese pünktlich zu Himmelfahrt. Arbeitgeber sind allerdings gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu angehalten, ihre Gefährdungsbeurteilung weiterhin jeweils an das Infektionsgeschehen anzupassen. Das Bundesarbeitsministerium begründet das Auslaufen der Arbeitsschutzverordnung mit dem beständigen Abklingen der Infektionszahlen.