Hitze bei der Arbeit: Was muss der Arbeitgeber tun?
Seit Juni rollten immer wieder Hitzewellen mit Temperaturen über 35 Grad Celsius durch Deutschland – Ende Juli kletterte die Quecksilbersäule sogar auf über 40°C. Was müssen Arbeitgeber eigentlich tun, um ihre Mitarbeiter vor übermäßiger Hitze am Arbeitsplatz zu schützen?
„Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber nach § 618 Absatz 1 BGB eine Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Die Arbeitsstättenverordnung und die sogenannten technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren dies hinsichtlich der Arbeitsräume“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch. Die einschlägige Regel zur Raumtemperatur sieht vor, dass die Raumlufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Bei übermäßiger Sonneneinstrahlung sollen Maßnahmen wie z. B. das Einrichten von Sonnenschutzsystemen getroffen werden.
Übersteigt die Temperatur in den Arbeitsräumen trotz geeigneter Schutzmaßnahmen diese Maximaltemperatur, sollen Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen: Das Reduzieren des Einsatzes elektrischer Geräte, das Lockern der Bekleidungsregeln oder das Bereitstellen geeigneter Getränke gehören beispielsweise dazu. Bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten wie Jugendlichen, Älteren und Schwangeren muss bereits in diesem Temperaturbereich auch auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung geachtet werden.
„Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad wird aus dieser Sollvorschrift eine Handlungspflicht des Arbeitgebers, er muss dann also entsprechende Maßnahmen ergreifen“, so Arbeitsrechtsexperte Kronisch. Ab der Schwelle von 35 Grad Raumtemperatur ist ein Arbeitsraum schließlich als solcher nicht mehr geeignet, wenn nicht Maßnahmen wie Luftduschen, Entwärmungsphasen, Pausen oder Schutzausrüstung eingesetzt werden.
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