Kopieren von Daten rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat entschieden: Während das Löschen betrieblicher Daten und E-Mails eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, genügt das bloße Kopieren von Betriebsdaten ohne unzulässige Verwendung dafür nicht. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg. In der Juni-Ausgabe des VAA-Magazins gibt es dazu weitere Informationen und eine ausführliche Urteilsbesprechung. Das LAG-Urteil zeigt, dass Beschäftigte sorgfältig mit betrieblichen Daten umgehen sollten, denn deren unberechtigte Löschung kann grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber müssen in dem Fall allerdings konkret darlegen, auf welche Daten sie nicht mehr zugreifen können.
Den ausführlichen Artikel hierzu finden Sie in der Juni-Ausgabe des VAA-Magazins.