Online-Vortrag „Arbeitsrecht und Corona“ am 27.04.2022
Mit dem Auslaufen der Corona-Schutzverordnung vom 25. Juni 2021 trat die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung am 20. März 2022 in Kraft. Dies bedeutete auch das Ende der Homeoffice-Pflicht. Hieraus ergeben sich viele Fragen: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten? Welche Rechte hat beispielsweise ein Mitarbeiter, dessen Arbeitgeber die Arbeitsschutzregelungen nicht einhält? Was kann der Arbeitgeber tun, wenn Angestellte sich weigern, aus dem Homeoffice zurückzukehren? Was gilt in Bezug auf die Entgeltfortzahlung, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich Urlaub in einem Risikogebiet macht und nach Rückkehr in Quarantäne muss? Kann man Mitarbeitern in Kurzarbeit kündigen? Oder geht eine Trennung nur über einen Aufhebungsvertrag? Und zu welchen Bedingungen?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und erster Ansprechpartner in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen beim VFF, am Mittwoch, den 27.04.2022 von 18:00 bis ca.19:30 Uhr bei seinem Online-Vortrag. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, auch individuelle Fragen mit dem Referenten zu diskutieren.
Der VFF – Verband Fach- und Führungskräfte e.V. lädt Sie gemeinsam mit seinem Partnerverband syntra – Das Management-Netzwerk der Deutschen Telekom e.V. zu diesem Online-Vortrag ein. Die Teilnahmegebühr ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten. Gern können Sie jeweils ein Nicht-Mitglied zu diesem Online-Vortrag einladen. Die entsprechende Person möge sich bitte unter Angabe des einladenden Mitglieds anmelden.
Für die Anmeldung kontaktieren Sie bitte die VFF-Geschäftsstelle unter info@ oder 0221 – 16 00 180. vff-online.de
Kurz vor der Veranstaltung senden wir Ihnen die entsprechenden Einwahldaten zu.