ULA: Chancen der Digitalisierung nutzen
COVID-19 hat vieles in der modernen Arbeitswelt möglich gemacht, das früher in Teilen von Politik und Wirtschaft für undenkbar gehalten wurde – insbesondere bezogen auf das mobile Arbeiten weiter Teile der Mitarbeitenden. Gemäß einer Befragung des Digitalverbands Bitkom von Mitte März 2020 haben infolge der Pandemie 49 Prozent der Berufstätigen ganz oder zumindest teilweise mobil gearbeitet (im Vergleich: vorher waren es nur zwölf Prozent). Unser Dachverband ULA setzt sich in seinem Positionspapier daher dafür ein, den Zugang zum mobilen Arbeiten möglichst vielen Beschäftigten zu ermöglichen – zumindest dort, wo es sinnvoll ist. Einen „allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice“ hält die ULA allerdings nicht für zielführend. Mobiles Arbeiten und eine flexible Arbeitszeitgestaltung machen es möglich, dass die Erbringung der Arbeitsleistung oft unabhängig von Zeit und Ort gelingt. Hierzu bedarf es allerdings eines verlässlichen Rechtsrahmens und der notwendigen digitalen Infrastruktur. Aus ULA-Sicht kann und darf mobiles Arbeiten aber eine notwendige und sinnvolle Präsenz im Unternehmen nicht verhindern.
Neben einem Gewinn an Zeitsouveränität durch das Einsparen von Fahrtstrecken (nebenbei ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz) kann gemäß dem Positionspapier eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit bzw. Familie erreicht werden. Mit flexiblen Angeboten können Unternehmen außerdem ihre Attraktivität für Mitarbeiter steigern. Zudem können vorgehaltene Gebäudeflächen effektiver genutzt bzw. eingespart werden.
Lesen Sie hier das ausführliche Positionspapier, in dem die ULA Maßnahmen in den fünf Bereichen Inanspruchnahme, Ausstattung, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Digitale Mitbestimmung fordert. Auch die aktuellen ULA-Nachrichten berichten über das Thema.
Das Handelsblatt griff das Thema in seinem Artikel Führungskräfte plädieren für eingeschränktes Recht auf Homeoffice vom 25.08.2020 auf.