Weg zu mehr Chancengleichheit ist geebnet
Das im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) sieht vor, dass in Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau sitzen muss. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es noch strengere Regeln. Ferner müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. Angesichts der noch in 2017 erhobenen Zahlen, nach denen der Frauenanteil in den Vorständen der entsprechenden Unternehmen noch bei lediglich 7,7 Prozent lag (Quelle: BMFSFJ), ein positiver Vorstoß. Unser Dachverband ULA sieht in dem Gesetz einen in Teilen geeigneten Beitrag, um ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erreichen. „Eine Zielgröße Null, wie sie sich zu viele Unternehmen für den Frauenanteil im Vorstand für die kommenden Jahre gesetzt hatten, ist nicht akzeptabel“, mahnt ULA-Präsident Roland Angst. „Wir setzen uns als Dachverband der Führungskräfte dafür ein, dass Männer und Frauen auf ihren Karrierewegen dieselben Voraussetzungen haben, indem die Rahmenbedingungen von der Berufswahl bis zur Führungsposition geschlechtsneutral und familienfreundlicher gestaltet werden. Insofern stimmen wir überein, dass Chancengleichheit politisches Handeln braucht“, so Angst. Hier sorgsam vorzugehen ist umso wichtiger, weil Geschlechterquoten stets Risiken bergen. Im Einzelfall könne nicht die Eignung, sondern das Geschlecht über Karriere- und Aufstieg entscheiden.
Die Stellungnahme der ULA finden Sie hier. Die Pressemitteilung der ULA zum Thema finden Sie hier.