In der Mittagspause seine eigene politische Meinung zu äußern, ist absolut legitim. Aber wie weit darf ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und in den sozialen Medien mit der freien Meinungsäußerung zu politischen Themen gehen? Bildquelle: Don McClain / pixabay.com

Wieviel politische Meinung am Arbeitsplatz ist legitim?

Derzeit beherrscht ein Thema nicht nur die tägliche Medienberichterstattung, sondern auch viele Gespräche im beruflichen und privaten Bereich: Der Krieg in der Ukraine. Wie weit darf ein Arbeitnehmer aber insbesondere im Job mit der freien Meinungsäußerung gehen?

Konkret ging es hier um einen Barkeeper, der in einem gehobenen Restaurant tätig war und sich in einem Instagram-Video über die Ukraine-Krise und pauschal über Russen geäußert hatte. Sein Arbeitgeber reagierte darauf mit sofortiger Kündigung. Dieser Vorfall gelangte bis ins ukrainische Außenministerium. Hier stellt sich für viele die Frage: Wie offen darf man eigentlich im beruflichen Umfeld die eigene politische Meinung oder gar Gesinnung äußern?

Auch am Arbeitsplatz gilt die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes. Wenn ein Arbeitnehmer also in der Mittagspause beispielsweise unterstreicht, dass er mit dem Ukrainekrieg nicht einverstanden ist, steht dies im Einklang mit seinen Grundrechten. Politische Aktivitäten während der Arbeitszeit sind allerdings tabu. Für lange politische Diskussionen innerhalb dieser Zeiten oder auch Äußerungen, die solche oder gar Streitigkeiten zur Folge haben, drohen sogar Abmahnungen, sofern diese den Betriebsablauf stören.

Abmahnungen drohen auch bei Äußerungen auf Social-Media-Kanälen, wenn sie einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit bzw. zum Arbeitgeber selbst haben. Poste ich beispielsweise als Arbeitnehmer der Firma XY ein fremdenfeindliches Statement, ist dies durchaus arbeitsrechtlich relevant. Grundsätzlich sind Posts auf Facebook, Instagram & Co. allerdings in erster Linie Privatsache und sollten den Arbeitgeber nicht interessieren, solange diese keinen beruflichen Bezug haben.

Politische Statements, wie beispielsweise auch das Aufhängen einer bestimmten Flagge, sollten am Arbeitsplatz besser unterbleiben. Es ist zwar immer arbeitsplatzabhängig, was an privaten Gegenständen erlaubt ist, im Zweifelsfall ist aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber im Vorhinein immer die beste Wahl.

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